Zisternen-Zenzi

Zisterne: Förderung in Bayern

Wir kennen 27 Programme in Bayern. Prüf vor dem Antrag immer die aktuelle Richtlinie beim Träger: Budgets sind oft begrenzt.

TrägerZuschussBedingungenStatus
Berngau
Gemeinde / Stadtwerke
100 €/m³, max. 500 € nur Bestandsgebäude, selbst genutzt; Antrag binnen 6 Monaten nach Rechnung läuft
Richtlinie 2026-04
Bessenbach
Gemeinde / Stadtwerke
1.000 € (3–5 m³), 2.000 € (5–10 m³), 4.000 € (ab 10 m³) Neubau einer Zisterne auf bebautem Grundstück; Notüberlauf an Kanal; keine Pflichtzisterne läuft
Richtlinie 30.3.2026
Donauwörth
Gemeinde / Stadtwerke
Zisterne 25 %, max. 1.000 €; Retention bzw. Nutzungsanlage 30 %, max. 1.200 € min. 3 m³; 25 l je m² Fläche; keine Anlagen in Wasserschutzgebieten; keine B-Plan-Pflicht; Privatpersonen und Vereine läuft
Richtlinie 20.4.2026
Eisenheim
Gemeinde / Stadtwerke
100 €/m³, max. 500 € min. 5 m³ und 50 m² Fläche Fortbestand unklar
Richtlinie 18.1.2001
Geisenhausen
Gemeinde / Stadtwerke
1.000 € (Garten) min. 5 m³; Eigentümer; Fertigstellung binnen 2 Jahren läuft
Richtlinie 1.1.2023
Geisenhausen (Pufferanlagen)
Gemeinde / Stadtwerke
Festbetrag 3.000 € Puffer-/Retentionsvolumen min. 5 m³; Eigentümer mit Anschluss an gemeindliche Entwässerung; 10 Jahre Betrieb; Abschluss binnen 2 Jahren Fortbestand unklar
Richtlinie 1.9.2022
Gräfelfing
Gemeinde / Stadtwerke
40 % der Kosten; 1.200 € (ab 0,5 m³) bis 2.000 € (ab 9 m³) Antrag vor Beginn; Budget 2026: 15.000 € läuft
Richtlinie 17.9.2025
Grünwald
Gemeinde / Stadtwerke
50 % der förderfähigen Kosten, max. 3.000 € min. 1.000 l (Behälter kumulierbar); Eigentümer bzw. mit Einverständnis; Antrag vor Maßnahmenbeginn läuft
Richtlinie unbekannt
Heideck
Gemeinde / Stadtwerke
50 €/m³, max. 500 € min. 5 m³; WC-Anschluss Pflicht läuft
Richtlinie 1.1.2020
Hinterschmiding
Gemeinde / Stadtwerke
Garten 500 € (+100 €/m³ ab 5 m³); WC und Garten 750 € (+150 €/m³); max. 50 % der Kosten 5–10 m³; Eigentümer mit Erstwohnsitz; Abnahme; Budget 10.000 €/Jahr läuft
Richtlinie 1.7.2025
Ingolstadt (INKB)
Gemeinde / Stadtwerke
einmalig 100 € je m³ Behältervolumen; Erstattung der Gebühr für Wasserrechtsbescheid Antrag binnen 1 Jahr nach Bau; Anzeige beim Gesundheitsamt; in Wasserschutzgebieten nur mit Genehmigung läuft
Richtlinie 1.3.2022
Kemnath
Gemeinde / Stadtwerke
Garten 600 € / 1.000 €; mit Brauchwasser 900 € / 1.500 € (je nach 3–6 bzw. 6–10 m³) Privatperson mit Hauptwohnsitz; Fachbetrieb im Umkreis 50 km; kein Online-Kauf; Budget 10.000 €/Jahr läuft
Richtlinie 1.1.2024, bis 31.12.2026
Kirchheim (Unterfranken)
Gemeinde / Stadtwerke
100 €/m³ Grundförderung (max. 500 €) + 100 €/m³ Retentionsvolumen (max. 500 €) + 100 €/m³ ohne Kanalüberlauf (max. 500 €); gesamt bis 1.500 € min. 5 m³; Antrag vor Baubeginn; nur Dachflächenwasser; Fachfirma (außer reine Gartennutzung); keine Pflichtanlagen Fortbestand unklar
Richtlinie 18.11.2021
Krombach
Gemeinde / Stadtwerke
pauschal 600 € (Garten) bzw. 1.500 € (Brauchwasser) min. 4 m³; Antrag vor Beginn bei VG Schöllkrippen; nur Dachflächenwasser; keine Doppelförderung läuft
Richtlinie 1.8.2025
Markt Nassenfels
Gemeinde / Stadtwerke
Retention 200 €/m³ (max. 2.800 €); WC 150 €/m³ (max. 2.100 €); Garten 100 €/m³ (max. 1.400 €) min. 3 m³ (Retention 4 m³); max. 14 m³; Nutzungskonzept; Abnahme vor Verfüllen; 10.000 €/Jahr läuft
Richtlinie 1.1.2026, bis 31.12.2030
Memmingen
Gemeinde / Stadtwerke
50 %, max. 150 € (bis 500 l) bzw. 300 € (über 500 l) keine PVC-Behälter; keine Trinkwassernachspeisung; Antrag vor Beginn; Topf 2026: 4.000 € läuft
Richtlinie 1.6.2026
Pressath
Gemeinde / Stadtwerke
40 €/m³, max. 400 € min. 3 m³, ortsfest Fortbestand unklar
Richtlinie 2016-06
Rauhenebrach
Gemeinde / Stadtwerke
75 €/m³, max. 750 € min. 6 m³; Ersterrichtung mit neuen Behältern; einmalig Fortbestand unklar
Richtlinie 1.1.2020
Rieneck
Gemeinde / Stadtwerke
25 %, max. 1.000 € min. 2 m³; keine Regentonnen/IBC; Antrag vor Bau läuft
Richtlinie unbekannt
Roth
Gemeinde / Stadtwerke
15 %, max. 1.500 € min. 3 m³, unterirdisch, Gartenbewässerung läuft
Richtlinie unbekannt
Röttenbach
Gemeinde / Stadtwerke
50 €/m³, max. 500 € min. 3 m³; Antrag vor Bau; kein Überlauf in Kanal; Abnahme Fortbestand unklar
Richtlinie unbekannt
Schöfweg
Gemeinde / Stadtwerke
pauschal 300 € min. 4 m³; Überlauf in Kanal; nur Baugebiete Bräugarten, Scheibenberg, Scheibenberg II Fortbestand unklar
Richtlinie 28.5.2020
Schwarzach am Main
Gemeinde / Stadtwerke
200 € (2–5 m³), 400 € (ab 5 m³) eine Anlage je Grundstück; Antrag vor Baubeginn läuft
Richtlinie unbekannt
Schweinfurt
Gemeinde / Stadtwerke
0,25 €/l, max. 1.000 € min. 2.000 l, im Erdreich; Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhaus und WEG läuft
Richtlinie 3.5.2022
Seefeld (Oberbayern)
Gemeinde / Stadtwerke
10 % der Kosten, max. 1.000 € Mindestinvestition 1.000 €; max. 5.000 € je Gebäude in 5 Jahren Fortbestand unklar
Richtlinie 2026
Vilsbiburg
Gemeinde / Stadtwerke
WC Neubau 1.000 €, WC Bestand 1.500 €, außen 250 € außen min. 5 m³ und Versickerung; Eigentümer Fortbestand unklar
Richtlinie 1.1.1998
Würzburg (KlimaStadt)
Gemeinde / Stadtwerke
Pauschale 500–800 € je Zisterne ab 1,5 m³; Beginn erst nach Förderbescheid; Jahresbudget 190.000 €, Eingangsreihenfolge läuft
Richtlinie 1.4.2026

„Fortbestand unklar“ heißt: Die Richtlinie ist älter, nennt kein Enddatum oder wir kennen sie nur aus einer Sekundärquelle. Ruf vor der Bestellung beim Träger an.

Niederschlagsgebühr

München: 1,77 € je m² und Jahr (Jahr nicht angegeben). Ein Abzug gibt es nur, wenn der Überlauf nicht in den Kanal, sondern in eine Versickerung geht. Quelle

Was in Bayern sonst gilt

Genehmigung: Verfahrensfrei sind Behälter bis 50 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 c BayBO). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail

Überlauf versickern: Dachwasser darfst du ohne Erlaubnis versickern, bevorzugt flächig über den bewachsenen Oberboden, bis 1.000 m² befestigte Fläche je Anlage. Nicht in Wasserschutzgebieten und auf Altlasten; die technischen Regeln (TRENGW) gelten. Quelle

Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört

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Förderprogramme haben oft ein Jahresbudget und enden ohne Ankündigung. Fast immer gilt: Antrag vor der Bestellung bzw. vor Baubeginn stellen. Verbindlich ist nur die aktuelle Richtlinie des Trägers.