Zisternen-Zenzi

Zisterne: Förderung in Baden-Württemberg

Wir kennen 14 Programme in Baden-Württemberg. Prüf vor dem Antrag immer die aktuelle Richtlinie beim Träger: Budgets sind oft begrenzt.

TrägerZuschussBedingungenStatus
Bietigheim-Bissingen
Gemeinde / Stadtwerke
100 €/m³, max. 500 €; mit mind. 25 % Retention 200 €/m³, max. 1.500 € min. 1,5 m³; Neuinstallation; Mieter mit Zustimmung; keine Eigenleistung läuft
Richtlinie 1.1.2025
Denzlingen
Gemeinde / Stadtwerke
200 €/m³, max. 800 € min. 2 m³; Eigentümer/WEG; Antrag innerhalb 6 Monaten nach Installation; Überlauf an Kanal oder Versickerung läuft
Richtlinie 3.2.2026
Dossenheim
Gemeinde / Stadtwerke
bis 25 % der Kosten; Brauchwasser max. 500 € für 1. m³ + 100 €/weiterer m³; Garten max. 125 € für 1. m³ + 100 €/weiterer m³ min. 1 m³; max. 0,05 m³ je m² Dachfläche; Fachbetrieb; Antrag vor Beginn; 10 Jahre Betrieb Fortbestand unklar
Richtlinie 1.2.2012
Ebersbach an der Fils
Gemeinde / Stadtwerke
max. 500 € min. 1 m³; Abnahme durch Stadtwerke Fortbestand unklar
Richtlinie 2016
Ettlingen
Gemeinde / Stadtwerke
50 %, max. 500 € (Garten) bzw. 750 € (mit WC) min. 3 m³; Drossel 0,3 l/s; Kanalanschluss Fortbestand unklar
Richtlinie 11.5.1999
Fichtenberg
Gemeinde / Stadtwerke
Haus 250 €, Garten 100 €, kombiniert 250 € min. 2 m³ (kombiniert 4 m³); Innenbereich läuft
Richtlinie 31.1.2023
Filderstadt
Gemeinde / Stadtwerke
150 €/m³, max. 600 € neue festinstallierte Zisternen zur Bewässerung; Überlauf an Kanal/Versickerung; einmal je Grundstück; bei Pflicht-Retentionszisternen nur Mehrvolumen läuft
Richtlinie 29.7.2026, bis 15.12.2027
Kornwestheim
Gemeinde / Stadtwerke
Pauschalen: Bestand EFH/ZFH 1.000 €, Bestand MFH 1.500 €, Neubau 500 € (Vorschlag 2012) Jahresbudget 5.000 € Fortbestand unklar
Richtlinie 22.3.2012
Michelfeld
Gemeinde / Stadtwerke
305 € pauschal 2–10 m³; Innenbereich; keine B-Plan-Pflicht Fortbestand unklar
Richtlinie 1.1.1996
Remshalden
Gemeinde / Stadtwerke
10 % der Kosten; Obergrenzen 300 € (Kleinanlagen), 600 € (Neubau ab 2.000 l), 900 € (Nachrüstung Bestand) Brauchwassernutzung mit mind. 2 Anschlüssen je Wohneinheit (WC + Waschmaschine); nicht bei B-Plan-Pflicht; Antrag vor Einbau; Abnahme Fortbestand unklar
Richtlinie 1.1.2006
Sersheim
Gemeinde / Stadtwerke
30 %, max. 1.500 € min. 3 m³; nur Dachwasser; Überlauf in Kanal oder Mulde Fortbestand unklar
Richtlinie 23.3.2011
Stadtwerke Bad Saulgau
Gemeinde / Stadtwerke
25 %, max. 1.000 € min. 3 m³, unterirdisch; bebautes Wohngrundstück; Dachfläche angeschlossen; Budget 15.000 €/Jahr Fortbestand unklar
Richtlinie 1.5.2025
Waiblingen
Gemeinde / Stadtwerke
pauschal bis 500 € ab 2 m³ (max. 50 % der Kosten) min. 2 m³; feste Zisterne im Gebäude/Boden; Fachfirma; Antrag vor Beginn; 10 Jahre Bestand; Mindestfördervolumen 300 € läuft
Richtlinie 2026
Westerheim
Gemeinde / Stadtwerke
1.000 € pauschal min. 5 m³, unterirdisch, innerorts; keine B-Plan-Pflicht; Antrag vor Baubeginn läuft
Richtlinie 20.12.2024

„Fortbestand unklar“ heißt: Die Richtlinie ist älter, nennt kein Enddatum oder wir kennen sie nur aus einer Sekundärquelle. Ruf vor der Bestellung beim Träger an.

Niederschlagsgebühr

Stuttgart: 0,76 € je m² und Jahr (2026). Je m³ Zisterne bleiben 20 m² Dachfläche unberücksichtigt, höchstens die Hälfte. Quelle

Was in Baden-Württemberg sonst gilt

Genehmigung: Verfahrensfrei sind drucklose Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe (Anhang 1 Nr. 6 d LBO). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail

Überlauf versickern: Dachwasser von Wohngrundstücken darfst du ohne Erlaubnis flächig oder über eine Mulde mit mindestens 30 cm bewachsenem Boden versickern. Ab 1.200 m² Fläche ist eine Anzeige nötig. Nicht in den Schutzzonen I und II eines Wasserschutzgebiets und nicht bei Dächern aus Kupfer, Zink oder Blei. Quelle

Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört

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Förderprogramme haben oft ein Jahresbudget und enden ohne Ankündigung. Fast immer gilt: Antrag vor der Bestellung bzw. vor Baubeginn stellen. Verbindlich ist nur die aktuelle Richtlinie des Trägers.