Zisterne in Berlin: Genehmigung und Pflichten
In Berlin sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c BauO Bln: ortsfeste Behälter mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.
Quelle: Bauordnung für Berlin. zuletzt geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung der BauO Bln v. 21.01.2026 (GVBl. S. 22); § 61 dabei nicht geändert. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Versickern ist erlaubnisfrei außerhalb von Wasserschutzgebieten (in Zone III B zulässig), wenn die Sohle mindestens 1 m über dem Grundwasser liegt und Mulden 30 cm Oberboden haben. (NWFreiV Berlin)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu