Zisterne in Hamburg: Genehmigung und Pflichten
In Hamburg sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 6 c HBauO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.
Seit 1. Januar 2026 gilt die neue Hamburgische Bauordnung; die Grenze ist gleich geblieben.
Die Landesbauordnung wurde zuletzt geändert, und wir konnten die geltende Fassung dieser Nummer noch nicht im amtlichen Wortlaut prüfen.
Quelle: Hamburgische Bauordnung. HBauO v. 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93), geändert 19.08.2025 (S. 506), 18.11.2025 (S. 679), 09.09.2026 (S. 243); geprüft wurde die nichtamtliche Lesefassung, Stand 25.09.2025. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Auf Wohngrundstücken bis 250 m² angeschlossener Fläche ist Versickern erlaubnisfrei, außerhalb der Schutzzonen I und II und ohne Altlasten. Die Anlage musst du anzeigen. (Niederschlagswasserversickerungsverordnung, § 32a HWaG)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu