Zisterne in Sachsen-Anhalt: Genehmigung und Pflichten
In Sachsen-Anhalt sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 60 Abs. 1 Nr. 6 c BauO LSA: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.
Quelle: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Wasser von Dach-, Hof- und Wegeflächen von Wohngrundstücken darfst du auf dem Grundstück ohne Erlaubnis versickern, Hofflächen nur über den bewachsenen Boden. (§ 69 WG LSA)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu