Zisternen-Zenzi

Zisterne in Schleswig-Holstein: Genehmigung und Pflichten

In Schleswig-Holstein sind Behälter bis 50 m³ und 6 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBO SH: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 6 m.

Schleswig-Holstein erlaubt bis 6 m Höhe.

Quelle: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein. LBO SH 2021, in Kraft seit 01.09.2022 (Fundstelle und spätere Änderungen nicht verifiziert). Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Erlaubnisfrei ist Versickern über bewachsenen Oberboden bis 1.000 m², unterirdisch über Rigole oder Schacht nur für Dachflächen bis 300 m². (§ 13 LWG SH)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Schleswig-Holstein

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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