Zisterne in Baden-Württemberg: Genehmigung und Pflichten
In Baden-Württemberg sind drucklose Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
Anhang 1 Nr. 6 d LBO: sonstige drucklose Behälter mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und 3 m Höhe.
Gilt nur für drucklose Behälter, also auch für normale Zisternen.
Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Neubekanntmachung vom 16.03.2026 (GBl. 2026 Nr. 44 vom 15.04.2026), zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.02.2026 (GBl. 2026 Nr. 15). Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Dachwasser von Wohngrundstücken darfst du ohne Erlaubnis flächig oder über eine Mulde mit mindestens 30 cm bewachsenem Boden versickern. Ab 1.200 m² Fläche ist eine Anzeige nötig. Nicht in den Schutzzonen I und II eines Wasserschutzgebiets und nicht bei Dächern aus Kupfer, Zink oder Blei. (Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser i. V. m. § 46 WG BW)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu